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VGH Bayern, 23.12.2008 - 7 ZB 08.2545 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erste Juristische Staatsprüfung; Zulassung zur Wiederholungsprüfung; keine Anwendbarkeit der früheren Prüfungsordnung; Zeitspanne zur Umstellung auf neues Prüfungsverfahren; keine objektive Verschärfung der Prüfungsanforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81
Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung
Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2008 - 7 ZB 08.2545
Diese Entscheidung des Verordnungsgebers verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht, da Wiederholungsprüfungen nicht zwingend nach denselben Vorschriften wie die vorangegangenen Prüfungsversuche durchgeführt werden müssen (vgl. BVerwG vom 18.5.1982 BVerwGE 65, 323/339;… Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 748 m.w.N.).
- VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162
Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit
Jedoch fehlt für eine Klage, deren Erfolg die Rechtsstellung des Klägers nicht verbessern würde, das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG; U.v. 19.10.1982 - BvL 34/80, 1 BvL 55/80 - BVerfGE 61, 126; BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3/86 - BVerwGE 78, 85; BayVGH, B.v. 23.12.2008 - 7 ZB 08.2545 - juris; VG München, U.v. 27.11.2006 - M 3 K 05.5992 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, Vorbem. § 40 Rn. 30). - VG Karlsruhe, 20.02.2018 - 11 K 992/16
Wirksamkeit der Abnahme von Gesellenprüfung nur bei ordnungsgemäßer Bestellung …
Dies gilt im vorliegenden Fall ungeachtet dessen, dass der Kläger auch die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, denn es ist nicht auszuschließen, dass der genannte "Makel" durch das zweimalige Nichtbestehen noch verstärkt wird (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 23.12.2008 - 7 ZB 08.2545 - juris, Rn. 9). - VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021
Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1
20 Abs. 3 GG erfordert auch nicht, dass eine Wiederholungsprüfung nach denselben Prüfungsvorschriften zu absolvieren ist wie die Erstprüfung (vgl. BVerwG v. 15.10.1984, Az. 7 CB 70/84, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 205; zuletzt BayVGH v. 23.12.2008, Az. 7 ZB 08.2545).